Dr. Stefanie Reincke

Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie

Arthrosetherapie

Die Therapie der Arthrose stellt eine komplexe Behandlung dar.
Oft ist es möglich in Kombination mehrerer Verfahren eine operative Therapie hinauszuzögern oder zu verhindern.
 

  • Röntgentiefenbestrahlung:

Die Röntgentiefenbestrahlung wird in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Radiologen durchgeführt. Es ist eine Überweisung für den Facharzt für Radiologie notwendig.

Mit Hilfe der Röntgentiefenbestrahlung können bis zu 80% der Gelenkerkrankungen gelindert werden.

Sie wirkt stark entzündungshemmend, Durchblutung regulierend und stark schmerzlindernd.
 

  • Spezielle Injektionsbehandlungen der Gelenke:

Hierbei werden unterschiedliche Medikamente direkt in die Gelenke eingebracht

- Organotherapeutika:

Hierbei handelt es sich um Extrakte tierischer und / oder pflanzlicher Herkunft. Die Behandlung beruht auf die jahrelange Erfahrung veschiedener Ärzte die Sportler regelmässig behandelt haben (ZAEN Magazin 4/2011 Prof. A. Klümper, Sporttraumatologische Spezialambulanz Freiburg). Durch die Behandlung werden körpereigene Stoffwechselprozesse stimuliert, Bindegewebe aufgebaut, Bindegewebe aktiviert und Knorpel in seiner Regeneation unterstüzt.

-Hyaluronsäurepräperate:

Hierbei handelt es sich um Aminosäuren die Bestandteil der Knorpelsustanz sind. Sie ist unter anderem in der Gelenkflüssigkeit als auch im Knorpel selber zu finden. Eine besondere Rolle spielt sie bei der Stabilität und Flexibilität des Gelenkknopels. Eine besondere Rolle spielt sie beim belastungsabhängigen , schmerzenden Arthrosegelenk. Durch von aussen zugeführte Hyaluronsäure werden die innerlichen Reibeprozesse im Gelenk unverzüglich reduziert, so dass die Patienten nach einer Injektionsbehandlung schnell von einer Erleichterung berichten. Darüber hinaus hat die zugeführte Hyaluronsäure einen positiven Einfluss auf den vorhandenen Gelenkknorpel.

Die von mir verwendeten Therapeutika sind verscheibungspflichtige Medikamente auf synthetische oder pflanzlicher Basis und  vom Bundesgesundheitsamt zugelassen. Sie unterliegen abe nicht den Leistungen der gesetztlichen Krankenkassen. Da Arthrose ein langsam fortschreitender Prozess ist, müssen die Behandlungen regelmässig in unterschiedlichen Zeitabständen durchgeführt werden.

Die Kosten der unterschiedlichen Behandlungen werden von den Krankenkassen leider nicht übernommen. Bei den Privatkassen erfolgt in der Regel eine vollständige Erstattung.

Darüber hinaus wirkt sich regelmässige Bewegung sowie ein gewisses sportliches Training protektiv für den bestehenden Gelenkverschleiß aus. Bitte sprechen Sie mich diesbezüglich an.